Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.12.2021
Veränderungen
06.12.2021
Sonstiges
02.12.2021
Eröffnungen
04.11.2021
Sicherungsmaßnahmen
11.02.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
16.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
17.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
04.10.2018
Veränderungen
03.01.2018
Veränderungen
27.12.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 04.11.2016 bis zum 31.12.2016
17.03.2017
Veränderungen
06.12.2016
Neueintragungen