Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.01.2025
Löschungsankündigung
17.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
27.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.04.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.04.2024
Sonstiges
20.07.2023
Sonstiges
30.10.2018
Eröffnungen
13.09.2018
Sicherungsmaßnahmen
11.12.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 31.12.2016
23.11.2016
Neueintragungen