Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.01.2023
Löschungsankündigung
01.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
21.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
21.07.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.07.2022
Sonstiges
22.04.2022
Sonstiges
28.04.2021
Termine
15.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
09.11.2020
Sonstiges
08.04.2020
Termine
15.07.2019
Eröffnungen
05.06.2019
Sicherungsmaßnahmen
06.05.2019
Entscheidungen im Verfahren
15.02.2019
Sicherungsmaßnahmen
08.02.2019
Sicherungsmaßnahmen
25.05.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 21.10.2016 bis zum 31.12.2016
22.11.2016
Neueintragungen