Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.07.2025
Sonstiges
11.11.2021
Sonstiges
07.02.2020
Entscheidungen im Verfahren
26.06.2019
Eröffnungen
26.02.2019
Sicherungsmaßnahmen
18.12.2018
Sicherungsmaßnahmen
14.12.2018
Sicherungsmaßnahmen
22.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 20.10.2016 bis zum 31.12.2016
18.11.2016
Neueintragungen