Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
07.03.2022
Löschungsankündigungen
02.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
17.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2020
Termine
17.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
28.09.2020
Entscheidungen im Verfahren
12.06.2020
Termine
29.01.2019
Sonstiges
20.11.2018
Termine
19.03.2018
Eröffnungen
17.07.2017
Sicherungsmaßnahmen
20.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 29.01.2014 bis zum 31.12.2014
29.01.2014
Neueintragungen