Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
30.07.2025
Sonstiges
02.08.2024
Sonstiges
01.08.2024
Sonstiges
21.03.2022
Sonstiges
22.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.12.2021
Eröffnungen
01.10.2021
Sicherungsmaßnahmen
25.06.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
25.06.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
16.01.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
04.02.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
18.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.10.2016 bis zum 31.12.2016
18.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.10.2016 bis zum 31.12.2016
10.11.2016
Neueintragungen