Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.10.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.10.2021 bis zum 05.10.2022
05.10.2023
Liquidation
24.10.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.10.2020 bis zum 05.10.2021
22.10.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.10.2019 bis zum 05.10.2020
15.10.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.10.2018 bis zum 05.10.2019
08.10.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.10.2017 bis zum 05.10.2018
18.09.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.10.2016 bis zum 05.10.2017
08.11.2016
Neueintragungen