Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
03.09.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.08.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.08.2020
Termine
11.08.2020
Entscheidungen im Verfahren
17.03.2020
Termine
09.03.2020
Termine
22.11.2017
Eröffnungen
28.10.2016
Neueintragungen