Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.05.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.09.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.06.2024
Sonstiges
30.08.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
25.10.2022
Sonstiges
14.10.2022
Eröffnungen
14.07.2022
Sicherungsmaßnahmen
24.03.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
24.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
06.05.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
07.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.10.2016 bis zum 31.12.2016
07.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.10.2016 bis zum 31.12.2016
26.10.2016
Neueintragungen