Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
30.04.2025
Löschungsankündigung
27.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2025
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
19.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
19.12.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.04.2023
Sonstiges
14.10.2020
Termine
03.06.2019
Entscheidungen im Verfahren
09.01.2019
Eröffnungen
29.10.2018
Sicherungsmaßnahmen
25.10.2016
Neueintragungen