Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.01.2024
Sonstiges
23.01.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.09.2021
Entscheidungen im Verfahren
25.08.2021
Entscheidungen im Verfahren
21.12.2020
Termine
02.12.2020
Sonstiges
24.11.2020
Eröffnungen
08.10.2020
Sicherungsmaßnahmen
02.04.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
15.02.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
16.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.10.2016 bis zum 31.12.2016
24.10.2016
Neueintragungen