Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
09.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
10.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
10.08.2022
Sonstiges
14.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.12.2021
Sonstiges
14.12.2020
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19.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
10.05.2019
Termine
01.03.2019
Eröffnungen
25.02.2019
Eröffnungen
28.12.2018
Sicherungsmaßnahmen
06.11.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
20.10.2016
Neueintragungen