Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.02.2026
Entscheidungen im Verfahren
29.04.2025
Sonstiges
29.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
07.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
14.04.2022
Sicherungsmaßnahmen
31.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
31.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
31.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
30.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
30.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
30.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
06.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 07.09.2016 bis zum 31.12.2016
06.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 07.09.2016 bis zum 31.12.2016
06.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 07.09.2016 bis zum 31.12.2016
18.10.2016
Neueintragungen