Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.02.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
11.02.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
24.05.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2022 bis zum 31.12.2022
12.05.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2021 bis zum 28.02.2022
24.03.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2020 bis zum 28.02.2021
08.10.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2019 bis zum 29.02.2020
08.10.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2019 bis zum 29.02.2020
10.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2018 bis zum 28.02.2019
10.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2018 bis zum 28.02.2019
11.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2017 bis zum 28.02.2018
11.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2017 bis zum 28.02.2018
04.10.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 28.02.2017
04.10.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 28.02.2017
13.10.2016
Neueintragungen