Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
21.02.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.10.2021
Sonstiges
10.08.2021
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2020
Entscheidungen im Verfahren
14.11.2019
Sonstiges
27.08.2019
Eröffnungen
12.06.2019
Sicherungsmaßnahmen
03.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
30.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
12.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
10.10.2016
Neueintragungen