Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.03.2024
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25.04.2023
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08.08.2019
Termine
08.08.2019
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08.05.2019
Eröffnungen
06.02.2019
Sicherungsmaßnahmen
04.10.2016
Neueintragungen