Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.06.2026
Entscheidungen im Verfahren
18.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.10.2024
Sonstiges
04.06.2021
Eröffnungen
04.12.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.10.2016 bis zum 31.12.2016
04.12.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.10.2016 bis zum 31.12.2016
23.09.2016
Neueintragungen