Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
07.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
16.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
16.12.2021
Sonstiges
04.11.2021
Eröffnungen
25.08.2021
Sicherungsmaßnahmen
07.06.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
08.01.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
11.07.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
08.07.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 12.07.2016 bis zum 31.12.2016
21.09.2016
Neueintragungen