Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
20.05.2026
Sonstiges
07.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.10.2024
Sonstiges
08.03.2022
Eröffnungen
23.09.2021
Sicherungsmaßnahmen
16.06.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
04.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
04.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
19.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.09.2016 bis zum 31.12.2016
19.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.09.2016 bis zum 31.12.2016
19.09.2016
Neueintragungen