Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.02.2026
Löschungsankündigung
17.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Sonstiges
11.06.2025
Sonstiges
09.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.10.2024
Sonstiges
16.10.2024
Sonstiges
20.08.2024
Sonstiges
31.07.2023
Sonstiges
06.08.2020
Entscheidungen im Verfahren
31.07.2020
Eröffnungen
16.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 05.09.2016 bis zum 31.12.2016
08.09.2016
Neueintragungen