Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
27.04.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
08.05.2020
Sonstiges
30.04.2020
Eröffnungen
02.03.2020
Sicherungsmaßnahmen
23.12.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
03.09.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
27.06.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2016 bis zum 31.12.2016
22.02.2018
Berichtigungen
28.06.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2016 bis zum 31.12.2016
28.06.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2016 bis zum 31.12.2016
28.06.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2016 bis zum 31.12.2016
07.09.2016
Neueintragungen