Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.09.2019
Eröffnungen
03.07.2019
Sicherungsmaßnahmen
02.07.2019
Sicherungsmaßnahmen
26.04.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
08.03.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 27.07.2016 bis zum 31.12.2016
11.07.2017 Eröffnungsbilanz zum 27.07.2016
06.09.2016
Neueintragungen