Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.06.2026
Entscheidungen im Verfahren
03.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
25.11.2020
Termine
18.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
16.09.2020
Termine
06.05.2020
Eröffnungen
16.05.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
16.05.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
21.06.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 14.07.2016 bis zum 31.12.2016
21.06.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 14.07.2016 bis zum 31.12.2016
16.08.2016
Neueintragungen