Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.03.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.12.2017 bis zum 29.12.2018
12.06.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.12.2016 bis zum 29.12.2017
31.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.12.2015 bis zum 29.12.2016
12.08.2016
Neueintragungen