Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
13.01.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
13.01.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
13.01.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
13.01.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.10.2017
13.01.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2017 bis zum 31.12.2017
13.01.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
10.01.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
10.01.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
15.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
16.11.2021
Sicherungsmaßnahmen
14.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
01.11.2017
Eröffnungen
04.08.2017
Sicherungsmaßnahmen
03.08.2016
Neueintragungen