Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.04.2021
Entscheidungen im Verfahren
21.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
21.12.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.12.2020
Termine
13.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
13.11.2020
Termine
19.10.2018
Eröffnungen
19.10.2018
Sonstiges
04.12.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.07.2016 bis zum 31.12.2016
02.08.2016
Neueintragungen