Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
29.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.06.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.03.2022
Sonstiges
10.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
30.09.2019
Entscheidungen im Verfahren
30.07.2019
Eröffnungen
10.05.2019
Sicherungsmaßnahmen
18.05.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.06.2016 bis zum 31.12.2016
02.08.2016
Neueintragungen