Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
10.12.2024
Sonstiges
05.04.2022
Termine
18.07.2019
Entscheidungen im Verfahren
31.07.2018
Sonstiges
19.01.2018
Eröffnungen
05.12.2017
Sicherungsmaßnahmen
02.08.2016
Berichtigungen
28.07.2016
Neueintragungen