Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.10.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.10.2024
Sonstiges
10.10.2024
Sonstiges
01.08.2024
Sonstiges
30.03.2020
Entscheidungen im Verfahren
04.12.2019
Eröffnungen
12.09.2018
Sicherungsmaßnahmen
14.08.2018
Sicherungsmaßnahmen
21.07.2016
Neueintragungen