Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
29.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
29.04.2025
Sonstiges
29.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
07.08.2023
Sonstiges
30.05.2022
Sonstiges
22.02.2022
Sonstiges
04.11.2020
Löschungen von Amts wegen
03.09.2018
Eröffnungen
22.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
22.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
21.07.2016
Neueintragungen