Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
27.04.2021
Termine
26.01.2021
Sonstiges
08.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
12.08.2020
Eröffnungen
23.01.2020
Sicherungsmaßnahmen
18.02.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
09.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 12.05.2016 bis zum 31.12.2016
19.07.2016
Neueintragungen