Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.11.2025
Sonstiges
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
25.04.2025
Sonstiges
16.12.2024
Sonstiges
19.10.2023
Sonstiges
14.03.2023
Sonstiges
10.02.2023
Eröffnungen
24.03.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
07.09.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 31.12.2018
11.09.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
13.07.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
02.12.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.04.2015 bis zum 30.06.2015
29.11.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016
15.07.2016
Neueintragungen