Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.03.2026 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
27.03.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
10.01.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.04.2022 bis zum 31.12.2022
01.09.2022
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
29.08.2022
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
26.08.2022
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
23.12.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
18.12.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
05.07.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
08.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
16.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 24.05.2016 bis zum 31.12.2016
16.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 24.05.2016 bis zum 31.12.2016
14.07.2016
Neueintragungen