Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
18.08.2021
Entscheidungen im Verfahren
18.08.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.07.2021
Entscheidungen im Verfahren
28.08.2020
Eröffnungen
18.02.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
11.12.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 12.05.2016 bis zum 31.12.2016
20.07.2016
Berichtigungen
07.07.2016
Neueintragungen