Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
05.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
03.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
10.05.2023
Eröffnungen
10.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
08.02.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
17.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
21.12.2022
Eröffnungen
18.10.2022
Sicherungsmaßnahmen
13.09.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
15.02.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
16.06.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
13.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
06.09.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 16.06.2016 bis zum 31.12.2016
21.10.2016
Berichtigungen
05.07.2016
Neueintragungen