Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.06.2025
Sicherungsmaßnahmen
11.06.2025
Sicherungsmaßnahmen
05.06.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
20.08.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
02.08.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
23.08.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
28.07.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
30.04.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
05.02.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 24.05.2016 bis zum 30.06.2016
18.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
01.07.2016
Neueintragungen