Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.01.2025
Sonstiges
25.11.2024
Sicherungsmaßnahmen
13.11.2023
Eröffnungen
22.08.2023
Sicherungsmaßnahmen
17.08.2023
Sicherungsmaßnahmen
17.08.2023
Sicherungsmaßnahmen
11.07.2023
Sicherungsmaßnahmen
19.01.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
17.03.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
01.07.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
23.04.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
03.08.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 16.06.2016 bis zum 31.12.2016
17.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 16.06.2016 bis zum 31.12.2016
17.06.2016
Berichtigungen
13.06.2016
Neueintragungen