Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
20.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
08.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
21.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
08.03.2018
Entscheidungen im Verfahren
25.01.2018
Termine
03.07.2017
Eröffnungen
04.05.2017
Sicherungsmaßnahmen
24.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
13.06.2016
Neueintragungen