Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
09.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.07.2025
Sonstiges
09.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
18.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
20.03.2024
Sonstiges
26.09.2018
Entscheidungen im Verfahren
03.09.2018
Eröffnungen
12.07.2018
Sicherungsmaßnahmen
18.06.2018
Sicherungsmaßnahmen
17.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 20.06.2016 bis zum 31.12.2016
17.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 20.06.2016 bis zum 31.12.2016
09.06.2016
Neueintragungen