Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
08.05.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
08.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
08.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
03.05.2018
Eröffnungen
13.03.2018
Sicherungsmaßnahmen
15.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.02.2016 bis zum 31.12.2016
09.06.2016
Neueintragungen