Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.05.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
24.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
03.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
08.02.2022
Veränderungen
07.02.2022
Eröffnungen
13.12.2021
Veränderungen
06.12.2021
Sicherungsmaßnahmen
25.05.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
19.02.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
06.02.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
30.11.2018
Veränderungen
27.12.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 25.05.2016 bis zum 31.12.2016
25.05.2016
Neueintragungen