Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.08.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
22.01.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
16.10.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022
19.09.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
28.09.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
28.09.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
22.09.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
22.09.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
09.08.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
09.08.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
02.10.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
02.10.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
15.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 30.06.2016
15.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 30.06.2016
12.05.2016
Neueintragungen