Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.05.2022
Sonstiges
09.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.05.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.04.2022
Sonstiges
21.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
31.01.2022
Sonstiges
20.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
14.09.2018
Sonstiges
31.07.2018
Eröffnungen
01.06.2018
Sicherungsmaßnahmen
17.08.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
03.01.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
09.05.2016
Neueintragungen