Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.06.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2024 bis zum 28.02.2025
29.07.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2023 bis zum 29.02.2024
13.01.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2022 bis zum 28.02.2023
05.09.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2021 bis zum 28.02.2022
09.06.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2020 bis zum 28.02.2021
06.01.2022
Berichtigungen
08.07.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2019 bis zum 29.02.2020
08.07.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2019 bis zum 29.02.2020
01.04.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2018 bis zum 28.02.2019
01.04.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2018 bis zum 28.02.2019
08.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2017 bis zum 28.02.2018
08.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 28.02.2017
08.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2017 bis zum 28.02.2018
08.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 28.02.2017
21.07.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.03.2016 bis zum 31.12.2016
21.07.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.03.2016 bis zum 31.12.2016
03.05.2016
Neueintragungen