Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.04.2025
Sonstiges
13.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
01.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.07.2022
Eröffnungen
30.06.2022
Eröffnungen
20.06.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
04.02.2022
Sicherungsmaßnahmen
28.01.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
07.02.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
25.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
29.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 18.03.2016 bis zum 31.12.2016
03.05.2016
Neueintragungen