Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.07.2022
Löschungsankündigungen
06.12.2021
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
10.02.2021
Veränderungen
04.01.2021
Entscheidungen im Verfahren
18.09.2020
Termine
18.09.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
17.09.2020
Entscheidungen im Verfahren
17.09.2020
Termine
25.04.2018
Veränderungen
23.04.2018
Eröffnungen
29.09.2017
Veränderungen
21.06.2017
Veränderungen
02.09.2016
Veränderungen
07.06.2016
Veränderungen
27.04.2016
Neueintragungen