Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
13.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.04.2025
Sonstiges
03.01.2025
Sonstiges
03.01.2025
Sonstiges
04.02.2020
Sonstiges
09.12.2019
Eröffnungen
06.09.2019
Sicherungsmaßnahmen
22.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
17.08.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
15.09.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 18.11.2015 bis zum 31.12.2015
06.09.2016
Aufsichtsrat
02.06.2016
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 4 i. V. m. § 16 Abs. 1 AktG
26.04.2016
Neueintragungen