Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.11.2021
Sonstiges
25.08.2021
Sonstiges
17.11.2020
Sonstiges
08.05.2020
Veränderungen
04.05.2020
Eröffnungen
18.03.2020
Sicherungsmaßnahmen
31.01.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
06.02.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
07.09.2018
Veränderungen
12.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 27.04.2016 bis zum 31.12.2016
13.10.2016
Veränderungen
19.08.2016
Veränderungen
12.04.2016
Neueintragungen