Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.11.2025
Löschungsankündigung
17.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
18.11.2024
Sonstiges
18.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.02.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
22.02.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
13.04.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
13.04.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
22.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 13.02.2014 bis zum 31.12.2014
22.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 13.02.2014 bis zum 31.12.2014
11.04.2016
Neueintragungen