Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.05.2025
Sonstiges
27.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.11.2024
Sonstiges
16.01.2020
Entscheidungen im Verfahren
11.10.2019
Eröffnungen
02.08.2019
Sicherungsmaßnahmen
26.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
29.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.03.2016 bis zum 31.12.2016
24.03.2016
Neueintragungen